Europ ạ̈ ische Union
Nachdem das grundlegende Prinzip der EU die Bereitschaft ist, die Teilnahme am Integrationsprozess für alle europäischen Staaten offen zu halten, gibt es keine Einigkeit über eine regionale oder zahlenmäßige Begrenzung der Mitgliedschaft (räumliche Finalität). Die Gemeinschaft entscheidet in jedem Einzelfall, ob mit Staaten, die einen Beitrittsantrag an die EU gerichtet haben, Aufnahmeverhandlungen geführt werden, die dann durch ein Beitrittsabkommen abgeschlossen sowie von allen Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament abgesegnet werden müssen. Dieser Offenheit in der Frage der Mitgliedschaft entspricht die Unklarheit beim Grad der inhaltlichen Vergemeinschaftung (inhaltliche Finalität), woraus sich das Spannungsverhältnis zwischen Erweiterung und Vertiefung ergibt, das für die EU seit je her charakteristisch ist. Die europäische Integration bleibt damit mehr ein Prozess und die EU nur eine Momentaufnahme, die permanenten Veränderungen unterworfen ist.