Evid ẹ nz

Augenschein, Einsichtigkeit, Gewissheit; vor allem von Annahmen, Sätzen und Urteilen. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen subjektiver Evidenz , die auf Gefühl (Gefühlsevidenz) , Überzeugung, Glaube u. Ä., und objektiver Evidenz , die auf Begründung und Aufweis basiert.