Ex ị lregierung

eine durch militärische Ereignisse (Krieg, Bürgerkrieg) nicht mehr im Heimatstaat, sondern auf fremdem Staatsgebiet amtierende Regierung. Hierbei muss es sich um geflohene verfassungsmäßig ernannte Regierungsmitglieder handeln (z. B. die norwegische Regierung in London im 2. Weltkrieg); Neubildungen auf fremdem Staatsboden (z. B. die Regierung de Gaulles in London im 2. Weltkrieg) sind rechtlich und faktisch provisorische Regierungen.