E

Extrahent

Wahrig

Ex|tra|hent 〈m. 16〉 1 jmd., der etwas extrahiert 2 〈Rechtsw.〉 jmd., auf dessen Antrag eine Verfügung erlassen wird [<lat. extrahens ”herausziehend“]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

← Alle Begriffe mit „E“Zum Lexikon →
Extrahent – Wahrig Wissenschaftslexikon | wissen.de