Fahrerflucht
das unerlaubte Verlassen eines Unfallbeteiligten vom Unfallort, um die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs oder der Art seiner Beteiligung zu verhindern; strafbar nach § 142 StGB, regelmäßig mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden. – Ähnlich in der Schweiz (Art. 92, 51 des Straßenverkehrsgesetzes; Art. 129 StGB) und in Österreich, wenn jemand verletzt ist (§ 94 StGB).
Auch: Verkehrsunfallflucht