Fahrgeräusch
die Summe der von einem Kraftfahrzeug bei bestimmter Geschwindigkeit erzeugten Geräusche, die nach StVZO ein bestimmtes, unvermeidbares Maß nicht überschreiten dürfen; bei Personenwagen bis zu neun Sitzplätzen z. B. 82 Dezibel (A).
die Summe der von einem Kraftfahrzeug bei bestimmter Geschwindigkeit erzeugten Geräusche, die nach StVZO ein bestimmtes, unvermeidbares Maß nicht überschreiten dürfen; bei Personenwagen bis zu neun Sitzplätzen z. B. 82 Dezibel (A).