Fallrecht
eine Rechtsordnung, die nicht auf abstrakten gesetzlichen Regelungen ( Gesetzesrecht ), sondern auf konkreten richterlichen Entscheidungen (Präjudizien) aufbaut; besonders in England.
eine Rechtsordnung, die nicht auf abstrakten gesetzlichen Regelungen ( Gesetzesrecht ), sondern auf konkreten richterlichen Entscheidungen (Präjudizien) aufbaut; besonders in England.