Fallrecht
Art des germanischen Erbrechts, bei der das Vermögen des nachkommenlosen Erblassers entsprechend seiner Herkunft an die Vater- oder Muttersippe zurückfällt.
Art des germanischen Erbrechts, bei der das Vermögen des nachkommenlosen Erblassers entsprechend seiner Herkunft an die Vater- oder Muttersippe zurückfällt.