falsche Anschuldigung
objektiv unwahre Verdächtigung oder Tatsachenbehauptung gegenüber einer Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten, um gegen den Verdächtigen ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 164 StGB). – Ähnlich in der Schweiz (Art. 303 StGB). – In Österreich als Verleumdung (§ 297 StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren strafbar.