falsche uneidliche Aussage
vorsätzlich falsche unbeeidete Aussage eines Zeugen oder Sachverständigen vor Gericht; nach §153 StGB mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren strafbar. Eidesdelikt .
vorsätzlich falsche unbeeidete Aussage eines Zeugen oder Sachverständigen vor Gericht; nach §153 StGB mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren strafbar. Eidesdelikt .