Falscheid
im Gegensatz zum vorsätzlichen Meineid das fahrlässige Ablegen eines falschen Eides, strafbar nach §163 StGB. – In Österreich und der Schweiz straffrei. Eidesdelikt .
Auch: fahrlässiger Falscheid
im Gegensatz zum vorsätzlichen Meineid das fahrlässige Ablegen eines falschen Eides, strafbar nach §163 StGB. – In Österreich und der Schweiz straffrei. Eidesdelikt .
Auch: fahrlässiger Falscheid