Fam ị lie

Generell dient die Familie der gesellschaftlichen Reproduktion, d. h., sie sichert den Bestand der Gesellschaft durch Nachkommen, und der Sozialisation, also der Aufzucht der Kinder und ihrer Erziehung zu verantwortlichen Mitglieder der Gesellschaft. Wirtschaftlich gesehen ist Familie ein Versorgungsverband mit gemeinsamer Verwaltung der Mittel für den Lebensunterhalt, in gesellschaftlicher Hinsicht Vermittler der sozialen Stellung des Einzelnen, emotional eine Gemeinschaft der Geborgenheit und wechselseitigen Zuneigung. Die Autoritätsbeziehungen in der Familienstruktur stehen im engen Zusammenhang mit Art und Ausmaß der Arbeitsteilung. Auf niedrigen Kulturstufen (Wildbeuter) ist meist die Mutter Führerin der Familie; der Vater gehört zur Männerorganisation. In der Folge tritt an ihre Stelle der Mutterbruder und später der Ehemann (mutterrechtlich-patriarchalische Familie). Die vaterrechtlich-patriarchalische Familie, die durchaus nicht an höhere Kulturformen gebunden ist, führt leicht zur Großfamilie, die alle Nachkommen des Familienvaters an einem Wohnort umfasst, oft einschließlich der Familien der Töchter. Einrichtungen dieser Art sind der russische Mir und die südslawische Zadruga. China, das alte Rom, das mittelalterliche Europa und große Teile West- und Südafrikas weisen ähnliche Bildungen auf. Die Familie ist häufig zugleich Kultgemeinschaft (besonders in Gebieten mit Ahnenverehrung).