Fam ị lienbuch

das den jeweiligen Personenstand der Familienangehörigen ersichtlich macht. Das Familienbuch wurde bis Ende 2008 vom Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung angelegt und enthielt alle wichtigen Angaben über die Ehegatten, deren Eltern und Kinder; seit 2009 werden elektronische Register geführt.

Auch: das Personenstandsbuch