Fautfracht
im deutschen See- und Binnenschifffahrtsrecht ein gesetzliches oder vertragliches Reugeld in Höhe eines Bruchteils der Fracht , das der Befrachter dem Verfrachter zu zahlen hat, z. B. bei willkürlichem Rücktritt vom Frachtvertrag.
Auch: Reu-, ; Fehl-, ; Mängelfracht