Feinstaub

nicht sichtbare einatembare Staubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 10 μ m (PM 10 -Fraktion nach englisch particulate matter ), die bis in die Lungenbläschen vordringen können. Feinstaub-Immissionen führen zu Gesundheitsschäden und einer Erhöhung der Todesrate. Feinstaub entsteht bei ungefilterten Verbrennungsprozessen aus Industrie, Gewerbe, Haushalten und im Straßenverkehr v. a. durch Dieselabgase. Seit dem 1. Januar 2005 gilt für Feinstaub der Grenzwert einer 1999 verabschiedeten EU-Richtlinie. Er liegt bei 50 μ g pro Kubikmeter Luft und darf pro Jahr an maximal 35 Tagen überschritten werden.