Feldpolizei

überkommene Bezeichnung für die polizeilichen Aufgaben zum Schutz von Flur, Gärten und Weinbergen. Nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften können dabei Bedienstete der Gemeinden, aber auch Angestellte privater Grundeigentümer hilfsweise mit der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben betraut werden (Feldaufseher, Feldschützen, Flurschützen).