Fememorde
Bezeichnung für Mordtaten, die besonders in den Jahren 1920 – 1924 von Angehörigen der sog. „Schwarzen Reichswehr“ und anderer rechtsextremer Gruppen in angemaßter „Gerichtsbarkeit“ an eigenen Leuten, aber auch an Außenstehenden begangen wurden, angeblich, um illegale militärische Betätigung vor Verrat zu schützen.