Feuerungsanlagen
technische Einrichtungen, in denen Brennstoffe im Hinblick auf die Nutzung der dabei erzeugten Wärme unter Luftzutritt verbrannt (oxidiert) werden. Die zulässigen Brennstoffe sind anlagenabhängig durch die Klein- und Großfeuerungsanlageverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Der Abfallbeseitigung dienende Verbrennungsanlagen werden nicht den Feuerungsanlagen zugerechnet.