Fin ạ nzgerichtsbarkeit

eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit , ausgeübt durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte und in letzter Instanz durch den Bundesfinanzhof in München; zuständig insbesondere für Klagen gegen Finanzbehörden in Abgaben- oder Steuersachen. Das Verfahren ist durch die Finanzgerichtsordnung (FGO) in der Fassung vom 28. 3. 2001 geregelt.