Fin ạ nzkontrolle

die Prüfung und Überwachung des Finanzgebarens der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Haushaltsplan und die formale Richtigkeit. Rechnungskontrolle: die Aufsichtsbehörden prüfen Bücher und Kassen der ihnen unterstellten Behörden; Verwaltungskontrolle: der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Finanzgebarung auf ihre Planmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit; Verfassungs- oder politische Kontrolle: der Volksvertretung ist das Haushaltsbewilligungsrecht (Budgetrecht) gegeben, wodurch die Finanzverwaltung an den Haushaltsplan gebunden wird; nach Beendigung der Finanzperiode prüft die Volksvertretung die Übereinstimmung des Haushaltsplans mit der Haushaltsrechnung, wonach die Entlastung erteilt wird.