Finnland
Nach der am 1. 3. 2000 in Kraft getretenen Verfassung ist Finnland eine parlamentarische Republik mit präsidentiellen Zügen. Staatsoberhaupt ist der Präsident. Er wird für maximal zwei Amtszeiten von je sechs Jahren direkt vom Volk gewählt. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und leitet im Zusammenwirken mit der Regierung die Außen- und Sicherheitspolitik.
Die Regierung (Staatsrat) unter Führung des Ministerpräsidenten muss das Vertrauen des Parlaments besitzen. Die Legislative, der Reichstag (200 Abgeordnete), wird auf vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Wichtige Parteien sind Zentrumspartei (KESK), Nationale Sammlungspartei (KOK), Partei Wahre Finnen (PS), Sozialdemokratische Partei(SDP), Grüne Allianz (VIHR), Schwedische Volkspartei (SFP) und der Bund der Linken (VAS). Höchste Instanz des dreistufigen Gerichtswesens ist der Oberste Gerichtshof in Helsinki.