Fischereierlaubnisschein

eine vom Fischereiberechtigten bzw. Pächter (z. B. Angelverein) ausgestellte privatrechtliche Erlaubnis zum Fischfang; er enthält u. a. die genaue Bezeichnung des Gewässers sowie Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte, Köder und Fangmenge.