Lexikon
Fischereirecht
die ausschließliche Befugnis, in einem Gewässer Fische zu hegen und sich anzueignen. Das Fischereirecht steht dem Eigentümer des Gewässers zu. Wer den Fischfang ausüben will, muss im Besitz einer Erlaubnis (Fischereischein) sein, die von der Fischereibehörde (Bürgermeister, Landrat) ausgestellt wird. Die Regelung des Binnen-Fischereirechts ist in der Bundesrepublik Deutschland Sache der Länder.
– In
Österreich
muss zum Fischen eine „Fischereikarte“ gelöst werden. In der Schweiz
ist das Fischereirecht kantonal geregelt.Die Seefischerei außerhalb des Küstenbereichs unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Ziff. 17 GG), bundesgesetzlich durch das Seefischereigesetz in der Fassung vom 6. 7. 1998 geregelt. Nach dem Völkerrecht ist auf hoher See jedermann der Fischfang gestattet, nur innerhalb der sog. Fischereigrenze regelt jeder Uferstaat die Ausübung des Fischereirechts im Küstenmeer. Beispielsweise können Ausländer hier vom Fischereirecht ausgeschlossen werden. Bestrebungen mancher Staaten, die Grenze ihres Küstenmeeres durch einseitige Regelungen weiter ins Meer hinaus zu verlegen, führen zu Meinungsverschiedenheiten, die zeitweise Gegenstand internationaler Konferenzen sind und besondere Abmachungen erforderlich machen.
Wissenschaft
Mehr Elektroschrott durch Künstliche Intelligenz
Generative künstliche Intelligenz benötigt riesige Rechenzentren mit der neuesten Computertechnologie. Eine Studie hat nun quantifiziert, wie sich die Ausbreitung von KI auf die Menge des Elektroschrotts auswirkt. Demnach könnten bis 2030 bis zu fünf Millionen Tonnen Elektroschrott allein durch ausrangierte Geräte von KI-...
Wissenschaft
Trias-Jura-Aussterben durch Kälte statt Hitze
Was steckte hinter dem großen Massenaussterben vor rund 202 Millionen Jahren, das die Ära der Dinosaurier einläutete? Bisher wurde dafür eine globale Erwärmung im Zuge von intensivem Vulkanismus verantwortlich gemacht. Doch neue Studienergebnisse lassen nun vermuten, dass plötzliche vulkanische Winter den terrestrischen Lebewesen...