Flurbereinigung
amtlich meist als Umlegung bezeichnet; gemäß Flurbereinigungsgesetz in der Fassung vom 16. 3. 1976 alle Maßnahmen, durch Erbteilung aufgesplitterte landwirtschaftliche Grundstücke durch Zusammenlegung für die Bewirtschaftung geeigneter zu machen. In Verbindung damit steht auch meist eine Verbesserung des Wegenetzes (Wegeregulierung) und der Wasserführung (z. B. Gräben). Zuständige Dienststellen: Kulturämter, Feldbereinigungsämter, Flurbereinigungsämter . Die notwendigen Mittel werden z. T. vom Staat, z. T. von den Beteiligten aufgebracht. – Die Flurbereinigung ist in Österreich durch das Flurverfassungs-Grundgesetz geregelt. – In der Schweiz verfolgt die Grundbuchbereinigung die gleichen Ziele.
Auch: Feldbereinigung, ; Flurregelung, ; Feld-, ; Flurregulierung, ; Grundstückszusammenlegung, ; Separation