Flurzwang
durch Feldrecht begründeter Zwang zu bestimmter Bewirtschaftung gewisser Flurstücke; eine Folge der Gemengelage, früher bedingt durch die Beteiligung aller an allen Bodenarten bei der Besiedlung.
durch Feldrecht begründeter Zwang zu bestimmter Bewirtschaftung gewisser Flurstücke; eine Folge der Gemengelage, früher bedingt durch die Beteiligung aller an allen Bodenarten bei der Besiedlung.