Folgerecht
beim Urheberrecht der Anspruch eines bildenden Künstlers auf 5% des Erlöses bei Verkauf durch den Kunsthandel oder bei Versteigerung eines seiner Werke, sofern der Erlös 50 Euro übersteigt (§ 26 Urheberrechtsgesetz).
beim Urheberrecht der Anspruch eines bildenden Künstlers auf 5% des Erlöses bei Verkauf durch den Kunsthandel oder bei Versteigerung eines seiner Werke, sofern der Erlös 50 Euro übersteigt (§ 26 Urheberrechtsgesetz).