Frachtvertrag
ein Werkvertrag , in dem ein Frachtführer oder Verfrachter dem Versender (meist Absender) oder Befrachter die Beförderung von Frachtgut zu einem bestimmten Ziel gegen Zahlung der Fracht verspricht. Der Frachtvertrag ist vielfach durch zwingendes Wirtschaftsordnungsrecht oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der individuellen Gestaltung entzogen (z. B. Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung vom 22. 6. 1998, Eisenbahn-Verkehrsordnung in der Fassung vom 26. 9. 1969, Luftverkehrsgesetz in der Fassung vom 10. 5. 2007; EU-Regelungen). – In der Schweiz ist der Frachtvertrag durch Art. 440 ff. OR als Unterfall des Auftrags geregelt. – Österreich: Luftverkehrsgesetz vom 21. 8. 1936; Güterbeförderungsgesetz vom 27. 3. 1952, Eisenbahnverkehrsordnung vom 6. 7. 1954, Postgesetz vom 13. 2. 1957, Binnenschifffahrtsgesetz vom 20. 5. 1898.