Frakti ọ n

Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament zu einer Arbeits- und Willensgemeinschaft. In der Paulskirchenversammlung von 1848/49 bildeten die Fraktionen den Kern zur Gründung von Parteien . Heute setzt sich eine Fraktion meist aus Abgeordneten der gleichen Partei zusammen. Es ist aber auch ein Zusammenschluss von Mitgliedern zweier oder mehrerer Parteigruppen möglich (z. B. CDU/CSU-Fraktion im Bundestag). Eine Fraktion kann Abgeordnete, die in Meinungsäußerung, Verhalten oder Stimmabgabe von ihr abweichen, ausschließen.

Unverzichtbar für das Funktionieren eines parlamentar. Regierungssystems ist die Fraktionsdisziplin. Davon abzugrenzen ist der Fraktionszwang, der mit dem Grundsatz des freien Mandats nicht vereinbar wäre. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags schreibt für Fraktionen eine Mindeststärke (5% der Bundestagsmitglieder) vor.

In Österreich heißen die Fraktionen Klubs .