freibleibend
nicht bindend, unverbindlich; mehrdeutige Handelsklausel: Angebot freibleibend , dies belässt dem Anbieter ein Widerrufsrecht bis zur Annahme des Antrags oder lässt die Bindung erst dann eintreten, wenn der Anbieter die empfangene Zusage des Partners nicht unverzüglich ablehnt. – Preis freibleibend besagt, dass der Kaufpreis nach dem zur Lieferzeit geltenden Marktpreis bestimmt werden soll.
Auch: ohne Obligo