freies Geleit
schon im Mittelalter Zusicherung der freien Rückkehr von Personen bei Inanspruchnahme durch Gerichte als Zeugen (u. U. auch von Angeklagten nach Verurteilung und Verbüßung der Strafe). Heute: Zusicherung für ausländische Prozessbeteiligte, dass sie ungehindert in das Heimatland zurückkehren können, falls sie vor Gericht Aussagen machen.