Freiheitsberaubung
vorsätzliche und rechtswidrige Entziehung der persönlichen Freiheit eines Menschen (z. B. durch Einsperren); strafbar nach §239 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe; zu unterscheiden von Menschenraub , Entführung . – In Österreich geregelt in §99 StGB, in der Schweiz in Art. 182 StGB.