freiwilliges ökol ọ gisches Jahr
in Deutschland seit 1993 möglicher freiwilliger Hilfsdienst von 16- bis 27-Jährigen in Einrichtungen des Natur- und Umweltschutzes; Dauer: 6 – 12 Monate. Die rechtlichen Regelungen entsprechen denen zum freiwilligen sozialen Jahr .