Lexikon
Freizügigkeit
allgemein das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsorts; früher vor allem der unfreien und minderfreien bäuerlichen Bevölkerung vorenthalten; in Deutschland als Freiheitsrecht auf Wahl und Wechsel des Aufenthalts- und Betätigungsorts innerhalb des Staatsgebiets in Art. 11 Abs. 1 GG allen Deutschen gewährt. Besondere Regelungen gelten für Arbeitnehmer der EU-Mitgliedstaaten. Ihnen steht Freizügigkeit und das Recht zu, in jedem anderen Mitgliedstaat ohne jede Beschränkung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitnehmer tätig zu sein. Die Ausübung selbständiger Tätigkeiten fällt unter das Niederlassungsrecht. Näheres regelt als Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes das Freizügigkeitsgesetz/EU vom 20. 6. 2002. In
Österreich
und in der Schweiz
ist die Freizügigkeit ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet.Wissenschaft
Zurück zum Mond
Am 20. Juli 1969 landeten die ersten Menschen auf dem Mond, die letzten verließen ihn am 14. Dezember 1972. Seit mehr als 50 Jahren waren nur noch Roboter dort oben. Einer der Hauptgründe dafür ist sicherlich, dass die bemannten Mondmissionen extrem teuer waren: Mehr als 25 Milliarden US-Dollar kostete das Apollo-Programm....
Wissenschaft
Weniger Unfälle durch autonome Fahrzeuge
Wer fährt sicherer, Mensch oder von künstlicher Intelligenz gesteuerte Maschine? Anhand von Unfalldaten von autonomen und menschengesteuerten Fahrzeugen in den USA zeigt eine Studie nun: Selbstfahrende Autos sind tatsächlich seltener in Unfälle verwickelt und für die meisten Verkehrssituationen die zuverlässigere Wahl. Bei...