Fron
im deutschen Recht des Mittelalters die Grundhörigkeit eines unfreien Bauern ( Hintersassen ) gegenüber dem Grundherrn; auch der Frondienst innerhalb der Fron auf dem Fronhof .
Auch: Fronde
im deutschen Recht des Mittelalters die Grundhörigkeit eines unfreien Bauern ( Hintersassen ) gegenüber dem Grundherrn; auch der Frondienst innerhalb der Fron auf dem Fronhof .
Auch: Fronde