Früchte
die Erzeugnisse einer Sache oder die sonstige Ausbeute, die aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird (Sachfrüchte) , z. B. die Wolle des Schafs, das Ei des Huhns. Rechtsfrüchte sind die Erträge, die ein Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt.