Führerschein

Führerschein: Klassen Führerscheinklassen Klasse Fahrzeuge Mindestalter A Krafträder mit Leistungsbeschränkung in den ersten zwei Jahren bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg 18 A 1 Leichtkrafträder bis 125 cm 3 , bis 11 kW 16 B Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt 18 BE Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, außer in Klasse B fallende Fahrzeugkombinationen 18 C Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg 18 CE Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg 18 C 1 Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 und nicht mehr als 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg 18 C 1 E Kraftfahrzeuge der Klasse C 1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse des Anhängers nicht über der Leermasse des Zugfahrzeugs liegt und die Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg nicht übersteigt 18 D Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen mit Anhänger bis 750 kg 21 DE Kraftomnibusse der Klasse D mit Anhänger über 750 kg 21 D 1 Kraftomnibusse mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgastsitzplätzen mit Anhänger bis 750 kg 21 D 1 E Kraftomnibusse der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg 21 M Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm 3 und 45 km/h 16 L land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h 16 S dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Quads bis 45 km/h mit maximal 50 cm 3 bzw. 4 kW 16 T land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (jeweils auch mit Anhängern) 16 amtliche Bescheinigung über eine erteilte Fahrerlaubnis . Bei Entzug der Fahrerlaubnis ist der Führerschein abzuliefern oder er wird eingezogen. Die Erteilung des EU-Führerscheins ist im Straßenverkehrsgesetz in der Fassung vom 5. 3. 2003 sowie in der Fahrerlaubnisverordnung in der Fassung vom 13. 12. 2010 geregelt. Die Erteilung eines internationalen Führerscheins ist in der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. 11. 1934 geregelt. – In der Schweiz wird der Führerausweis , in Österreich die Fahrerlaubnis aufgrund ähnlicher Voraussetzungen erteilt.