Für|sor|ge|pflicht 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Pflicht, für das Wohl der jmdm. anvertrauten Personen zu sorgen, z. B. des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern ● der Staat vernachlässigt seine ~ gegenüber den Bürgern
F
Fürsorgepflicht
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon