Fürstenabfindung
1926 eingeleitete Schlussphase in der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung mit den deutschen Fürstenhäusern, die 1918 abgedankt hatten. Die Landesregierungen gingen fast überall Vergleiche ein, durch die die Fürstenhäuser große Teile ihres früheren Vermögens zurückerhielten.
In Österreich wurde der Kron- und Familienbesitz der Habsburger 1919 durch Gesetz enteignet.