Funkti ọ nenübersicht
Begriff des Haushaltsrechts von Bund u. Ländern (§ 11 Haushaltsgrundsätzegesetz, § 12 Bundeshaushaltsordnung), Zusammenstellung der Einnahmen, Ausgaben u. Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsplans nach Aufgabengebieten auf der Grundlage des Funktionenplans . Die F. bildet eine Anlage zum Haushaltsplan.