G ạ ius
altrömischer Jurist, zwischen 117 und 180 n. Chr.; berühmt durch sein Lehrwerk des römischen Rechts, die von Justinian ins Corpus juris civilis aufgenommenen Institutionen .
Auch: Gajus
altrömischer Jurist, zwischen 117 und 180 n. Chr.; berühmt durch sein Lehrwerk des römischen Rechts, die von Justinian ins Corpus juris civilis aufgenommenen Institutionen .
Auch: Gajus