Garant i e gesetz
vom italienischen Staat 1871 erlassenes Gesetz, das nach Angliederung des Kirchenstaats (1870) das Verhältnis zum Papst so bestimmte, dass es seine geistliche Amtsausübung garantierte und Kirche und Staat trennte; vom Papst als einseitig abgelehnt; 1929 durch die Lateranverträge abgelöst.