Gattungskauf
im Gegensatz zum Stückkauf ein Geschäft, bei dem die Kaufsache nur der Gattung nach bestimmt ist; im Zweifel ist die Ware in mittlerer Art und Güte zu liefern (§243 BGB, §360 HGB).
im Gegensatz zum Stückkauf ein Geschäft, bei dem die Kaufsache nur der Gattung nach bestimmt ist; im Zweifel ist die Ware in mittlerer Art und Güte zu liefern (§243 BGB, §360 HGB).