Gegendarstellung
die Entgegnung eines Betroffenen auf eine veröffentlichte Tatsachenbehauptung. Nach den Pressegesetzen der Länder ist es die Pflicht des verantwortlichen Redakteurs und Verlegers eines periodischen Druckwerks bzw. des Veranstalters einer Sendung, eine Gegendarstellung der Person abzudrucken bzw. zu senden, die durch eine in dem Druckwerk bzw. in der Sendung aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist.