Geheimbündelei
die Teilnahme an einer Verbindung, deren Verfassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden soll; in der Bundesrepublik Deutschland bis 1968 strafbar; ähnlich bis 1974 in Österreich .
Auch: Konspiration
die Teilnahme an einer Verbindung, deren Verfassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden soll; in der Bundesrepublik Deutschland bis 1968 strafbar; ähnlich bis 1974 in Österreich .
Auch: Konspiration