geistliche Verwandtschaft
nach uralter Kirchensitte die besondere geistliche Beziehung des Täuflings und Firmlings zu seinem Paten; ein kirchliches Ehehindernis.
nach uralter Kirchensitte die besondere geistliche Beziehung des Täuflings und Firmlings zu seinem Paten; ein kirchliches Ehehindernis.