Geldbuße

die Ahndung ordnungswidrigen Verhaltens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ; Mindestbetrag 5 Euro, Höchstbetrag in den verschiedenen Gesetzen unterschiedlich (in Einzelfällen bis zu 1,5 Mio. Euro). Die Geldbuße hat, anders als die Geldstrafe , nicht den Charakter einer Kriminalstrafe.