Lexikon
Geldfälschung
das Nachmachen (Falschmünzerei) oder das werterhöhende oder die Geltungszeit verlängernde Verändern (Münzverfälschung) von Metall- oder Papiergeld, um dieses als echt zu gebrauchen oder sonst in Verkehr zu bringen; strafbar nach § 146 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. – Ähnliche Regelungen in der Schweiz in Art. 240–250 des schweizerischen StGB; hier in schweren Fällen Zuchthausstrafe. – In Österreich: §§ 232 ff. StGB. Münzdelikte.
Wissenschaft
Kein Ende für Öl und Gas
Der Abschied von fossilen Energieträgern ist beschlossen. Doch die Abhängigkeit ist groß, und aktuell stehen die Zeichen eher auf Ausbau. Von TIM SCHRÖDER „Goliat“ ist wirklich riesig. Mit ihren 112 Metern Breite und 75 Metern Hö he ist die schwimmende Ölplattform so groß wie der Kühlturm eines Kraftwerks. Doch nicht die schiere...
Wissenschaft
»Wir stehen am Anfang von etwas Großem«
ESA-Astronaut Matthias Maurer über seine Zeit auf der ISS und die Zukunft der Raumfahrt. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Maurer, Sie kommen gerade von der letzten Blutabnahme im Nachgang zu Ihrer Mission Cosmic Kiss. Wie fühlt es sich an, ein Versuchskaninchen zu sein? Ich mag es eigentlich nicht, wenn man mir...
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