Geldsurrogat
Zahlungsmittel ohne Annahmezwang, die neben den gesetzlichen Zahlungsmitteln umlaufen. Geldsurrogate können Zahlungsverpflichtungen ( Wechsel ) und Zahlungsanweisungen ( Schecks ) sein, gelegentlich auch Gebrauchsgegenstände (z. B. Briefmarken).
Auch: Geldersatzmittel