Geldwäsche

Einschleusung von Gewinnen aus illegalen Geschäften in den normalen Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche vollzieht sich auf vielen Wegen, u. a. durch mehrfache Überweisung zwischen Briefkastenfirmen und über den Einsatz in Spielbanken. Um die Geldwäsche zu verhindern, müssen die Kreditinstitute bei der Annahme von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen im Wert von 15 000 Euro und mehr den Geschäftspartner identifizieren. Banken, Spielbanken, Gewerbetreibende und Vermögensverwalter sind gehalten, im Verdachtsfall die Strafverfolgungsbehörden zu informieren.