geldwerter Vorteil
Fachbegriff für diverse Vergünstigungen, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht als Barlohn, sondern in sonstiger Form, z. B. Privatnutzung des Firmenwagens, erhält; unterliegen nach Überschreiten einer Freigrenze gesamt als Sachbezüge der Besteuerung.